BACnet Interest Group Europe e.V.

Die Europäische Zertifizierung

Hersteller von BACnet-Produkten können durch Konformitäts-Tests an einer anerkannten und akkreditierten Prüfstelle nachweisen, dass ihre Geräte mit dem BACnet-Standard ISO 16484-5 / ANSI ASHRAE 135 übereinstimmen. Die Tests werden einheitlich nach dem BTL Test Plan und dem BACnet Teststandard ISO 16484-6 / ANSI ASHRAE 135.1 durchgeführt.

Zertifizierungsverfahren

Der Hersteller stellt eine formlose Anfrage/Antrag auf Zertifizierung bei WSPCert (per Telefon/Fax/e-mail oder Brief).

WSPCert bestätigt die Anfrage. Voraussetzung für die Zertifizierung ist ein unterzeichneter Zertifizierungsvertrag zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Hersteller, indem der Hersteller die Zertifizierungsregeln des BIG-EU BACnet-Zertifizierungshandbuchs anerkennt. Das Zertifizierungshandbuch kann hier heruntergeladen werden. Bei der Zertifizierung des ersten Produkts eines Herstellers übersendet WSPCert dem Hersteller den Zertifizierungsvertrag.
WSPCert übermittelt dem Hersteller ein Zertifizierungs-Formular, indem der Hersteller die für die Zertifizierung notwendigen Produkt- und Herstellerdaten einträgt, sowie die Gebührenordnung für die Zertifizierung. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Zertifizierungs-Formulars wird der Zertifizierungsantrag rechtsgültig.

Der Hersteller ist für die Durchführung der Konformitätsprüfung selbst verantwortlich und beauftragt eine anerkannte BACnet-Prüfstelle (siehe hier).
Der Hersteller übersendet den Prüfbericht an WSPCert bzw. beauftragt die Prüfstelle mit der Übermittlung des Berichts.

WSPCert führt die Zertifizierung durch. Bei erfolgreicher Zertifizierung stellt WSPCert die Zertifikate aus und übernimmt den Eintrag in die Zertifizierungsliste.

Die Zertifizierung kann 5 Jahre ohne eine weitere Überprüfung der Konformität aufrecht erhalten werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist informiert WSPCert den Hersteller, der dann entscheiden kann ob er die Zertifizierung weitere 5 Jahre aufrecht erhalten will. Hierfür muss der Hersteller erneut eine Konformitätsüberprüfung in einem anerkannten Prüflabor durchführen lassen.

Die Zertifikate sind jeweils bis zum 1. April des folgenden Jahres (bzw. bei einer Ausstellung nach 1. Oktober bis zum 1. April des übernächsten Jahres) gültig. Der Hersteller erhält vor Ablauf der Frist eine Liste seiner zertifizierten Produkte. Der Hersteller überprüft die Angaben und bestätigt, dass die Produkte unverändert sind. Er übermittelt die bestätigte Liste an WSPCert. Für die Produkte, für die eine Beibehaltung der Zertifizierung erwünscht wird, werden neue Zertifikate ausgestellt.

Gebührenordnung

Die Gebührenordnung von WSPCert finden Sie hier.

Änderung eines Zertifikats

Bei Änderungen an einem zertifizierten Produkt stellt der Hersteller einen formlosen Antrag bei WSPCert. WSPCert prüft den Antrag und teilt dem Hersteller mit, ob zusätzliche Überprüfungen der Konformität erforderlich sind, die dieser bei einem anerkannten Prüflabor in Auftrag gibt. Bei Einreichung des Prüfberichts oder wenn keine weitere Überprüfung der Konformität erforderlich ist, stellt WSPCert ein neues Zertifikat aus und übernimmt die Anpassungen in der Zertifizierungsliste.